Liebe Eltern der Schule Iserbrook,
aufgrund des zur Corona-Eindämmung ausgesetzten Schulbetriebs ist es derzeit nicht möglich, die gebuchten Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Daher möchte die Behörde für Schule und Berufsbildung die Betreuungsgebühren für alle in dem Zeitraum März und April nicht erbrachten Betreuungsleistungen wie Früh- oder Spätbetreuung oder die Kernzeitbetreuung in der Vorschule erstatten.
Die Erstattung erfolgt pauschal an alle, die für diesen Zeitraum bereits entsprechende Betreuungsleistungen beantragt haben. Diese Erstattung wird den Eltern mit der Schlussrate für das Schuljahr 2019/20 im August 2020 verrechnet. Den entsprechenden Gebührenbescheid erhalten die Eltern Ende Juni 2020.
Darüber werden die betroffenen Eltern in den nächsten Tagen in einem Brief informiert, der automatisiert versendet wird.
Viele Grüße,
Katharina Beeth-Heitsch
Schulleiterin
Brief der Schulbehörde Elternschreiben Rückerstattung Gebühren